Zentrale Themenfelder der Nachhaltigkeit bei der ProSiebenSat.1 Group wie Anti-, Kartellrecht, Datenschutz und Medienrecht werden organisatorisch durch das -Management-System (CMS) abgedeckt. Dabei fassen wir Datenschutz und Medienrecht unter dem nichtfinanziellen Aspekt Produktverantwortung zusammen. Wir verstehen Produktverantwortung dabei nicht nur als gesetzliche Anforderung, sondern auch als wichtigen Wettbewerbsfaktor, der insbesondere das Vertrauen in die Produkte, Angebote und Marken der ProSiebenSat.1 Group und somit auch den wirtschaftlichen Erfolg des Konzerns nachhaltig beeinflusst.

Datenschutzkonformität soll auf Basis eines risikoorientierten Datenschutzmanagementsystems (DSMS) sichergestellt werden. Überdies treffen wir Sicherheitsvorkehrungen, um personenbezogene und andere sensible Daten vor Verlust, Zerstörung, unautorisiertem Zugriff oder unautorisierter Verwendung, Bearbeitung oder Offenlegung zu schützen. Bei den Gesellschaften der ProSiebenSat.1 Group in Deutschland gab es im Berichtsjahr 13 Fälle von Datenlecks sowie Datenklau oder -verlust, von denen allerdings nur sieben meldepflichtig waren.

053 / DATENSCHUTZPROZESSE DER PROSIEBENSAT.1 GROUP

Datenschutz-Compliance

Durchführung einer initialen Risikoanalyse inkl. Compliance-Prüfung im Rahmen der Einführung/Änderung automatisierter Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten zur Sicherstellung der datenschutzrechtlichen Anforderungen (Art. 5, 6 DSGVO).

Auftragsverarbeitung

Prozess zur gesetzeskonformen Erstellung von datenschutzrechtlichen Vereinbarungen zur Erfüllung der Vorgaben gem. Art. 26, 28 DSGVO.

Auskünfte an Behörden

Prozess zur gesetzeskonformen Weitergabe personenbezogener Daten an Behörden.

Informationspflichten und Betroffenenrechte

Gesetzeskonforme Information und Bearbeitung von Betroffenenanfragen.

  • Transparente Information (Art. 12 ff. DSGVO)
  • Auskunftsrechte (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
  • Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
  • Widerspruchsrechte (Art. 21 DSGVO)

Data Breach Notification

Prozess zur gesetzeskonformen Meldung von Datenschutzvorfällen (= unrechtmäßige Kenntniserlangung von personenbezogenen Daten durch Dritte) gem. Art. 33, 34 DSGVO.

Die medienrechtlichen Bestimmungen des Compliance-Management-Systems (CMS) befassen sich vor allem mit journalistischer Unabhängigkeit, den Grundsätzen zur Trennung von Werbung und Programm, den Anforderungen an Produktplatzierungen und Jugendschutz sowie der Verhinderung von Schleichwerbung bzw. Ausstrahlung gesetzlich verbotener Werbung. Daneben sind einzelne Themen auch Bestandteil des Verhaltenskodex („Code of Conduct“). Wir haben für 2018 insgesamt 17 Verstöße gegen Programmgrundsätze und journalistische Sorgfaltspflichten sowie jugendschutzrechtliche Bestimmungen identifiziert.

  • Die ProSiebenSat.1 Group verpflichtet sich zur Abgrenzung zwischen redaktioneller Berichterstattung und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. In entsprechenden Compliance-Veranstaltungen werden die Verantwortlichen wie zum Beispiel TV-Redakteure zu den Verbotstatbeständen und Rechtsfolgen bei Verstößen geschult. In begründeten Einzelfällen, die den Verdacht des Einsatzes von Schleichwerbung nahelegen, kann ein Ad-hoc-Kontrollgremium tätig werden. Dieses wird vom Vorstand der ProSiebenSat.1 Media SE eingesetzt und besteht aus je einem Mitarbeiter der Abteilungen Internal Audit und Legal Affairs sowie einem externen Anwalt. Der Konzern verpflichtet sich zudem, den Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages sowie den Gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten für die Werbung, zur Durchführung der Trennung von Werbung und Programm und für das Sponsoring im Fernsehen zu folgen. Insbesondere hat jeder Mitarbeiter darauf zu achten, dass das Verbot der Programmbeeinflussung, das Schleichwerbeverbot sowie die Kennzeichnungsverpflichtungen eingehalten werden. Zudem gilt es zu verhindern, dass Inhalt und Programmplatz einer gesponserten Sendung vom Sponsor in der Weise beeinflusst werden, dass die Verantwortung und die redaktionelle Unabhängigkeit des Rundfunkveranstalters beeinträchtigt werden.
054 / ProSiebenSat.1-Werberichtlinien

Die ProSiebenSat.1-Werberichtlinien zur Trennung von Werbung und Programm enthalten auch konkrete Erläuterungen zu Platzierungsverboten für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Sie bieten den Mitarbeitern verbindliche Vorgaben im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses. Für die deutschen Sender dienen die Richtlinien dem Erhalt der journalistischen Glaubwürdigkeit und sichern inhaltlich die Unabhängigkeit von Einflüssen Dritter als oberste programmliche Leitlinie ab. Für die TV-Sender in Österreich und der Schweiz gelten die dortigen nationalen gesetzlichen Bestimmungen.

  • Zur Wahrung der journalistischen Unabhängigkeit sowie grundlegender publizistischer Bestimmungen hat der Konzern Leitlinien formuliert, denen alle Programmschaffenden des Unternehmens in Deutschland verpflichtet sind. Die „Leitlinien zur Sicherung der journalistischen Unabhängigkeit“ konkretisieren das Verständnis der publizistischen Grundsätze des Pressekodex des Deutschen Presserates. Für die ProSiebenSat.1 Group arbeitende Journalisten und Redakteure haben gemäß den internen Leitlinien die Verhaltensgrundsätze für Journalisten der Internationalen Journalistenvereinigung („Principles on the Conduct of Journalists“) zu befolgen. Sie sind demnach in der Gestaltung ihrer Beiträge grundsätzlich frei und berichten unabhängig von gesellschaftlichen, wirtschaftlichen oder politischen Interessensgruppen. Als Medienunternehmen ist politische Unabhängigkeit für uns von größter Bedeutung. Geld- und Sachspenden an politische Parteien sind daher verboten, sofern die Spende nicht zuvor vom Vorstand der ProSiebenSat.1 Media SE genehmigt wurde. Generell dürfen redaktionelle Beiträge nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche bzw. wirtschaftliche Interessen der Mitarbeiter beeinflusst werden. Gleichzeitig sind sich die Journalisten und Redakteure der Verantwortung bewusst, die ihnen in Bezug auf die Verbreitung von Informationen sowie ihrem Beitrag zur Meinungsbildung zukommt.
  • Die Jugendschutzbeauftragten der ProSiebenSat.1 Group sorgen dafür, dass alle vom Konzern verantworteten Inhalte im TV und Internet altersgerecht angeboten werden. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Inhalten zu erschweren, die für ihre Altersgruppe ungeeignet sind. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag setzt dafür klare Vorgaben. Die Jugendschutzbeauftragten des Konzerns sind in ihrer Tätigkeit weisungsfrei und dafür verantwortlich, dass für Kinder und Jugendliche ungeeignete Inhalte im Rundfunk ausschließlich zu den gesetzlich vorgegebenen Sendezeiten ausgestrahlt werden. Zugleich gewährleisten sie bei Internet-Angeboten des Konzerns technische Schutzmöglichkeiten für die Verbreitung potenziell entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte. Die Jugendschutzbeauftragten werden dazu frühzeitig in die Produktion und den Einkauf von Programmen eingebunden. Sie beurteilen bereits im Vorfeld Drehbücher, begleiten Produktionen und erstellen Gutachten. Im Unternehmen nehmen sie eine beratende Funktion wahr; im Außenverhältnis stehen sie Zuschauern und Nutzern als Ansprechpartner zum Beispiel bei Beschwerden zur Verfügung. Unabhängig von der Arbeit der Jugendschutzbeauftragten erhalten TV- und Online-Redakteure regelmäßig Schulungen zu den Jugendschutzbestimmungen. Neben Mitarbeiterschulungen und der Bereitstellung von internen Richtlinien engagieren wir uns über verschiedene Organisationen für Jugendschutz, zum Beispiel Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) und Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM).

051 / Jugendschutzprozesse der ProSiebenSat.1 Group

051 / Jugendschutzprozesse der ProSiebenSat.1 Group (Grafik)
Korruption
Korruption ist der „Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Vorteil“ durch Einzelpersonen oder Organisationen. In den Leitlinien umfasst Korruption Praktiken wie Bestechung, Beschleunigungszahlungen, Betrug, Erpressung, Absprachen und Geldwäsche. Dazu gehört auch das Anbieten oder Annehmen von Geschenken, Darlehen, Honoraren, Belohnungen oder vergleichbaren Vorteilen.
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Compliance
Compliance ist Bestandteil der Corporate Governance. Darunter versteht man die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes im Unternehmen.
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