(Nichtfinanzielle konzernErklärung gemäß §§ 315b, 315c, §§ 289b bis 289e HGB)
Wir sind uns unserer unternehmerischen und gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und nehmen sie als ganzheitliche Herausforderung wahr. Denn Erfolg bedeutet für die ProSiebenSat.1 Group nicht nur, die wirtschaftlichen Ergebnisse des Konzerns langfristig zu steigern. Es heißt für uns auch, die Nachhaltigkeitsleistung und die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren des Konzerns konsequent weiterzuentwickeln und zu verbessern sowie die Interessen unserer Zielgruppen in Einklang zu bringen, insbesondere von Mitarbeitern, Aktionären, Zuschauern und Nutzern sowie Geschäftskunden. Der Konzern definiert in diesem Zusammenhang nachhaltiges unternehmerisches Handeln als einen integrierten Ansatz, um sowohl die ökonomische als auch ökologische und soziale Leistung unseres Konzerns sicherzustellen.
Nichtfinanzielle Aspekte, Indikatoren zur Nachhaltigkeitsleistung sowie ESG-Informationen (Environment, Social, Governance) fallen insbesondere in den Verantwortungsbereich des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden und Group General Counsel, in dessen Ressort unter anderem die Bereiche Legal Affairs, Public Affairs und Compliance liegen, sowie des Finanzvorstands.
In der vorliegenden Nichtfinanziellen Konzernerklärung gemäß § 289b, § 315b und 315c HGB für das Geschäftsjahr 2018, berichtet die ProSiebenSat.1 Group über die wesentlichen nichtfinanziellen Aspekte mit den entsprechenden Angaben, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage des Unternehmens sowie der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit in diesem Kontext erforderlich sind. Wesentliche Risiken für einzelne nichtfinanzielle Aspekte wurden in diesem Zusammenhang nicht ermittelt. Dabei wurde die Nichtfinanzielle Konzernerklärung mit der Nichtfinanziellen Erklärung (NFE) des Mutterunternehmens i. S. d. § 315b Abs. 1 Satz 2 HGB zusammengefasst.
- Als Medienkonzern zählt die ProSiebenSat.1 Group nicht zu den produzierenden Branchen mit hohem Energie- und Ressourceneinsatz sowie komplexen, globalen Lieferketten. Daher schätzen wir insbesondere die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt als begrenzt ein und haben gegenwärtig Umweltbelange nicht als wesentlichen nichtfinanziellen Aspekt gemäß § 289c Abs. 3 HGB identifiziert.
Ausführliche Informationen zu unserer ökologischen Verantwortung und den Themen Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen, Entsorgung sowie Mobilität veröffentlichen wir jährlich im Nachhaltigkeitsbericht der ProSiebenSat.1 Group. - In der vorliegenden NFE verzichten wir zudem auf weiterführende Angaben zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen im Sinne von § 289c Abs. 3 und 4 HGB wie zum Beispiel die Bekämpfung von Kinder-, Zwangs- oder Pflichtarbeit sowie die Bewertung von Lieferanten hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechten. Vor dem Hintergrund unserer branchenspezifischen Wertschöpfungskette sowie der potenziellen Auswirkungen unserer Geschäftsaktivitäten definieren wir die Achtung der Menschenrechte nicht als wesentlichen nichtfinanziellen Aspekt im Sinne des Gesetzes für den Konzern.
Jedoch setzt sich der Konzern insbesondere für Anti-Diskriminierung ein und fördert eine Unternehmenskultur, die vor allem jegliche Art von sexueller Gewalt oder Machtmissbrauch untersagt. Wir haben uns schon vor der #metoo-Debatte mit unseren Compliance-Richtlinien klar gegen derartiges Verhalten positioniert. Im Jahr 2018 haben wir unter anderem die Einrichtung einer externen Ombudstelle für Hinweise auf Rechtsverstöße angestoßen. Außerdem stehen wir programmlich im Rahmen unserer verbreiteten Medienangebote zum Beispiel für das Menschenrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit ein.
Die ProSiebenSat.1 Group orientiert sich bei der Erstellung der NFE an den GRI Standards der Global Reporting Initiative. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 4 HGB wurde vom Abschlussprüfer geprüft, dass die NFE entsprechend den gesetzlichen Vorschriften vorgelegt wurde. Zusätzlich beauftragte der Aufsichtsrat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, die NFE inhaltlich mit hinreichender Sicherheit zu prüfen. Eine Wiedergabe des Prüfungsvermerks vom 22. Februar 2019, in dem Art, Umfang und Ergebnisse dieser Prüfung dargestellt sind, findet sich online unter www.prosiebensat1.com/nachhaltigkeit/publikationen/berichte und ist Bestandteil des Geschäftsberichts. Die Prüfung erfolgte unter Anwendung des einschlägigen Prüfungsstandards „Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information (ISAE 3000)“ zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit (Reasonable Assurance) bezüglich der gemäß §§ 315b, 315c i. V. m. 289b bis 289e HGB gesetzlich geforderten Angaben.
Im Rahmen einer Wesentlichkeitsanalyse, die im Jahr 2017 durchgeführt und 2018 überprüft wurde, haben wir für die ProSiebenSat.1 Group vier nichtfinanzielle Aspekte identifiziert, zu denen wir im Folgenden Angaben gemäß § 289c Abs. 3 HGB zu verfolgten Konzepten, den dabei angewandten Due-Diligence-Prozessen, zu Ergebnissen und zugehörigen Leistungsindikatoren machen. Für die erforderlichen Erläuterungen zum Geschäftsmodell gemäß § 289c Abs. 1 HGB verweisen wir auf die unten angegebenen Kapitel im zusammengefassten Lagebericht der ProSiebenSat.1 Group. Informationen zur Corporate Governance befinden sich insbesondere im Abschnitt „An unsere Aktionäre“ im Geschäftsbericht 2018. Sämtliche Verweise auf Inhalte außerhalb des zusammengefassten Lageberichts sind als weiterführende Informationen zu verstehen und nicht Pflichtbestandteil der NFE.
043 / Berichtsgrenzen und Datenerfassung
Der organisatorische Berichtsrahmen für die in der zusammengefassten NFE enthaltenen Angaben zu Konzepten und Kennzahlen für unsere Nachhaltigkeitsleistung umfasst grundsätzlich alle Konzernunternehmen und entspricht dem Konsolidierungskreis der ProSiebenSat.1 Group, die zentral von der ProSiebenSat.1 Media SE gesteuert wird. Die Abgrenzung des Konsolidierungskreises folgt dem Kontrollprinzip des IFRS 10.
Ausnahmen und Einschränkungen im Hinblick auf die Berichtsgrenzen der einzelnen definierten Aspekte sowie die Datenerfassung von Leistungsindikatoren erläutern wir im Folgenden. Weitere Spezifizierungen werden bei den Angaben zu den Aspekten entsprechend kenntlich gemacht.
- Mitarbeiter und Diversität
Insbesondere die Gesellschaften im Segment Commerce sowie das internationale Geschäft im Segment Content Production & Global Sales werden bei der Betrachtung der Konzepte für den Aspekt Mitarbeiter und Diversität sowie der Datenerfassung der nichtfinanziellen Kennzahlen teilweise nicht einbezogen. Einzelne Konzernfunktionen oder -programme wie Recruiting oder Employer Branding werden zentral aus Unterföhring gesteuert oder sind in dieser Form in einzelnen Beteiligungen aufgrund der relativ geringen Anzahl an Beschäftigten dort nicht implementiert. Zudem betreibt die ProSiebenSat.1 Group ein dynamisches Portfoliomanagement, sodass sich kontinuierlich Veränderungen im Konsolidierungskreis ergeben. Der Produktionsbereich ist außerdem aufgrund des Auftragsgeschäfts von einer hohen Volatilität bei den Mitarbeiterzahlen geprägt.
- Gesellschaftliche Verantwortung (Public Value)
Die Informationen zur gesellschaftlichen Verantwortung beziehen sich vor allem auf die nachhaltigkeitsrelevanten Geschäftstätigkeiten des Konzerns im TV-Programm (Segment Entertainment). Die Beschreibung der Konzepte umfasst ebenfalls Public-Value-Maßnahmen, die von Mitarbeitern am Standort Unterföhring umgesetzt werden.
- Produktverantwortung und Compliance
Durch das Compliance-Management-System (CMS) deckt die ProSiebenSat.1 Group die relevanten Rechtsgebiete zum großen Teil konzernweit ab und erfasst die Leistungsindikatoren über alle Gesellschaften. Einzelne Konzepte wie werberechtliche Compliance oder Wahrung der journalistischen Unabhängigkeit beziehen sich aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen im Ausland und fehlender Relevanz für viele Gesellschaften zum Beispiel im Produktionsbereich nur auf ausgewählte Konzernunternehmen. Dazu zählen in erster Linie die ProSiebenSat.1 Media SE als Holding-Gesellschaft, die ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH sowie die Vermarktungsunternehmen SevenOne Media GmbH und SevenOne AdFactory GmbH. Bei Kennzahlen zu den Aspekten Produktverantwortung und Compliance gilt bezüglich des Zeitpunkts der Einbeziehung von Konzernbeteiligungen, dass akquirierte Gesellschaften spätestens in der Berichtsperiode in die Datenerhebung einbezogen werden, in der sie für ein ganzes Geschäftsjahr in der Finanzberichterstattung konsolidiert wurden.