Die ProSiebenSat.1 Group ist der Überzeugung, dass nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg im Wettbewerb nur auf der Grundlage rechtmäßigen Handelns möglich ist. Die Verhinderung von Korruption und kartellrechtlichen Verstößen ist daher – neben den Themenfeldern medienrechtliche Bestimmungen und Datenschutzkonformität – von hoher Geschäftsrelevanz und ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Festigung unserer Marktposition sowie die Erreichung unserer Unternehmensziele. Anti-Korruption und kartellrechtliche Compliance zählen somit zu den wesentlichen nichtfinanziellen Aspekten des Konzerns.
Aus diesem Grund besteht bei der ProSiebenSat.1 Group ein Compliance-Management-System (CMS). Wesentliche Zielsetzung des CMS ist, Integrität und rechtmäßiges Verhalten dauerhaft im Denken und Handeln aller Mitarbeiter zu verankern und auf diese Weise Rechts- und Regelverstöße von vornherein zu verhindern. Die Gesamtverantwortung für das CMS liegt beim Vorstand der ProSiebenSat.1 Media SE als Mutterunternehmen der ProSiebenSat.1 Group. Bei der Umsetzung, Überwachung und Weiterentwicklung des CMS wird der Vorstand vom Compliance-Ausschuss (Compliance Board) und dem Group Chief Compliance Officer (CCO) unterstützt. Der CCO ist für die Umsetzung des CMS im Konzern verantwortlich, führt Risikoanalysen und Schulungen durch und berät den Vorstand bei der Entwicklung und Umsetzung angemessener Maßnahmen zur Risikominimierung. Daneben wurden für die Konzerngesellschaften Unit Compliance Officers (UCO) bestellt, die dort für das CMS zuständig sind. Das CMS wird von Internal Audit geprüft. Im Jahr 2017 fand zudem eine externe Prüfung statt. Der Vorstand informiert ferner den Aufsichtsrat laufend über den Status des CMS.
In ihrem Verhaltenskodex („Code of Conduct“) hat die ProSiebenSat.1 Group Maßstäbe für das Verhalten in geschäftlichen, rechtlichen und ethischen Angelegenheiten definiert. Sie dienen als verbindlicher Orientierungs- und Ordnungsrahmen für den Umgang miteinander sowie mit externen Stakeholdern. Der Verhaltenskodex fordert die Mitarbeiter ausdrücklich auf, sich mit Fragen, Bedenken oder Hinweisen an ihre Vorgesetzten, die Unit Compliance Officer (UCO) oder den Chief Compliance Officer (CCO) zu wenden. Potenziellen Hinweisgebern wird im Kodex ausdrücklich zugesichert, dass in gutem Glauben abgegebene Hinweise auch dann nicht sanktioniert werden, wenn sich der Verdacht auf einen Compliance-Verstoß im Nachhinein als unbegründet erweisen sollte. Zusätzlich abgesichert sind Hinweisgeber dadurch, dass der Kodex nicht nur eine einseitige Vorgabe des Arbeitgebers ist, sondern als Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat in Kraft gesetzt wurde. Zudem haben Mitarbeiter und Dritte seit Dezember 2018 die Möglichkeit, Hinweise auf Rechtsverstöße über eine externe Ombudsstelle auch anonym abzugeben. In der ProSiebenSat.1 Group besteht ferner ein umfassendes Schulungsangebot zu Compliance-Themen. Zudem führt der Konzern verbindliche ganztägige Compliance-Seminare für die Geschäftsführer der Beteiligungsgesellschaften durch.
Das CMS erstreckt sich auf die Vermeidung von Korruptionsdelikten und Kartellverstößen sowie auf die Gewährleistung des Datenschutzes und die Einhaltung der medienrechtlichen Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags. Im Berichtszeitraum sind keine Ermittlungen gegen den Konzern, Beteiligungen oder gegen Mitarbeiter der ProSiebenSat.1 Group wegen Kartellverstößen oder wegen Korruptionsdelikten bekannt geworden. Bußgelder oder Strafen wurden nicht verhängt. Seit dem Jahr 2008 ist ein Zivilrechtsrechtsstreit mit der RTL 2 Fernsehen GmbH & Co. KG und El Cartel Media GmbH & Co. KG auf Schadensersatz anhängig.